Medizinische Hilfe außerhalb der Praxissprechzeiten – Rettungsdienst, Notaufnahme oder ärztlicher Bereitschaftsdienst?

Januar 18, 2019
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Manchmal ist akute medizinische Hilfe lebenswichtig. Doch nicht immer sind die gesundheitlichen Probleme, die nachts, am Wochenende oder an Feiertagen auftreten, ein Fall für den Rettungsdienst oder die Notaufnahme. Dringend notwendige medizinische Hilfen erhalten Betroffene auch unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117. Diese verbindet Sie mit einem Arzt, der in Ihrer Nähe Bereitschaftsdienst hat.

Bei leichten Erkrankungen lieber erst mal abwarten

Bei Husten, Schnupfen oder leichten Schmerzen sollten Sie sich zunächst etwas Ruhe gönnen. Möglicherweise geht es Ihnen am nächsten oder übernächsten Tag schon wieder besser. Wenn nicht, empfängt Sie Ihr Hausarzt danach wieder zu den regulären Sprechzeiten.

116 117 – In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen

Wenn Sie glauben, dass die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht noch ein oder zwei Tage warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er springt ein, wenn Sie normalerweise Ihren niedergelassenen Arzt aufsuchen würden, dieser aber nicht geöffnet hat. Dies ist beispielsweise bei Magen-Darm-Infekten mit Brechdurchfall, grippalen Infekten mit Fieber und HNO-Infekten wie Mittelohrentzündung angezeigt.

So funktioniert der ärztliche Bereitschaftsdienst

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung erreichen Sie deutschlandweit kostenlos unter der 116 117 ohne Vorwahl. Sie werden direkt an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Ihrer Nähe weitergeleitet. Ist eine automatische Weiterleitung nicht möglich, übernimmt ein Service-Center die Vermittlung. In Sachsen erfolgt die Weiterleitung an die regionale Vermittlungsstelle, die einen Kontakt zum diensthabenden Arzt vermittelt. Der Arzt behandelt Sie dann entweder in der Bereitschaftsdienstpraxis oder kommt zu Ihnen nach Hause, wenn es Ihr Gesundheitszustand nicht anders zulässt.

112 – bei akuten, eventuell lebensbedrohlichen Zuständen

Wenn Sie befürchten, dass es sich um eine akut lebensbedrohliche Situation handelt, sollten Sie den Rettungsdienst der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 kontaktieren. Je nach Schilderung wird dann ein Notarzteinsatzfahrzeug oder ein Rettungswagen mit Blaulicht zu Ihnen geschickt. Diese Art der Hilfe wird beispielsweise bei starken Schmerzen, großem Blutverlust oder allergischem Schock notwendig. Auch bei Ohnmacht, schweren Verletzungen oder Anzeichen eines Schlaganfalls (Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen oder Sehstörungen) sollten Sie nicht zögern, die 112 zu wählen.

Wann muss ich in die Notaufnahme?

Die Notaufnahme eines Krankenhauses ist medizinischen Notfällen vorbehalten. Hier erfolgt in der Regel nur eine Akutversorgung und keine ambulante Betreuung, wie sie in einer Arztpraxis möglich ist. Die Patienten werden nach Dringlichkeit und nicht nach Eintreff en behandelt: Wer also wegen Fieber oder Rückenschmerzen in die Notaufnahme geht, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen.

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