Organspende – Ja oder Nein? – Kurz & knapp die wichtigsten Informationen rund um den Organspendeausweis

September 20, 2018
Off

Die Zahl der Organspender ist im vergangenen Jahr mit 769 Spendern drastisch gesunken. Vielen fällt die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod und damit der eigenen Endlichkeit nicht leicht. Sich in diesem Zuge auch über die Organ- und Gewebespende Gedanken zu machen, ist demnach nicht selbstverständlich. Wer sich den eigenen Willen und die eigene Entscheidung – ob seine Organe gespendet werden sollen oder nicht – bewahren will, sollte dies schriftlich festhalten und auch den Angehörigen mitteilen.

 

KLARHEIT SCHAFFEN: Der Organspendeausweis dient als Nachweis für die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. In diesem wird explizit einer Entnahme von Organen und Gewebe zugestimmt oder widersprochen. Es besteht neben der Option, nur bestimmte Organe und Gewebe freizugeben, auch die Möglichkeit, die Entnahme bestimmter Organe und Gewebe zu verbieten. Diese klaren Verhältnisse entlasten im Nachhinein die Angehörigen, denn sie müssen sonst für den Verstorbenen eine Entscheidung treffen.

JEDERZEIT VARIABEL: Da die persönliche Entscheidung nicht registriert wird, kann diese jederzeit geändert werden. Dazu reicht es aus, den Ausweis zu vernichten und einen neuen auszufüllen.

WER KANN ORGANE: UND GEWEBE SPENDEN? Spenden können nur Menschen, bei denen ein diagnostizierter Hirntod, ein unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall, vorliegt. Das ist der Fall, wenn die gesamten Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms unwiderruflich zum Stillstand gekommen sind. Künstlich aufrechterhalten wird dann nur noch das Herz-Kreislauf-System. In der Regel kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende infrage, da häufig zuerst der Herzstillstand vor einem Hirntod eintritt. Eine Gewebespende ist im Gegensatz dazu auch noch bis zu 72 Stunden nach dem Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems – dem klinischen Tod – möglich. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Zustimmung oder Ablehnung des Verstorbenen. Liegt diese nicht vor, sind die Angehörigen in der Pflicht, eine Entscheidung nach mutmaßlichem Willen des Verstorbenen zu treffen.

ERFOLGREICHE ORGANSPENDE: Entscheidend für eine erfolgreiche Spende sind die Gesundheit und Funktionsfähigkeit der Organe. Aus diesem Grund werden bei hirntoten Menschen, im Falle eines Einverständnisses, vor der Entnahme verschiedene Untersuchungen durchgeführt, welche die Funktionsfähigkeitgenaustens überprüfen.

ALTERSBEGRENZUNG: Bis zum 14. Lebensjahr liegt die Entscheidung einer Zustimmung oder Ablehnung bei den Eltern. Ab dem 14. Geburtstag dürfen Jugendliche einer Organentnahme selbst widersprechen und ab 16 Jahren selbst entscheiden.

Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.organspende-info.de finden Sie weitere ausführliche Informationen rund um das Thema Organspende und können sich dort kostenlos einen Organspendeausweis bestellen.

 

About the Author